21.12.2020 | Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die Ende Februar 2021 ablaufende Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2019 für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, allgemein bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
18.12.2020 | Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt
Die Folgen der Corona-Pandemie treiben immer mehr Unternehmen in die Krise. Um Unternehmen zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrag im März dieses Jahres befristet ausgesetzt und teilweise verlängert. Zuletzt wurde jetzt nochmals eine Verlängerung bis 31.01.2021 beschlossen. Wie zuvor gilt diese Regelung für Unternehmen, deren Überschuldung (§ 19 InsO) durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde und bei denen Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) gilt seit 01.10.2020 wieder uneingeschränkt die Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO mit den strafrechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Antragstellung.
Fragen in diesem Zusammenhang? Wir beraten Sie gern!
18.12.2020 | Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12. das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet.
Für Privatpersonen, Selbständige und Einzelunternehmer, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung nun drei Jahre. Die Verkürzung gilt rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober beantragt wurden.
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